Die private Pflegeversicherung
Finanziell für den Ruhestand vorzusorgen ist wichtig. Beschäftigt man sich mit diesem Thema bzw. lässt man sich dazu beraten, geht es in diesem Zusammenhang häufig um die sogenannte Versorgungslücke. Dieser Begriff, der den meisten wohl aus den aktuellen Finanznachrichten bekannt ist, beschreibt den Teil des verfügbaren Einkommens, der im Alter voraussichtlich fehlen wird. Altersvorsorge dreht sich letztlich darum, diesen Teil mittels verschiedener Sparverträge abzudecken.
Doch was, wenn es im Leben ganz anders kommt als geplant? Wird der Sparer im Laufe seines Lebens zum Pflegefall, ist der Sinn der getätigten Altersvorsorge schnell dahin. Glücklicherweise betrifft das die meisten Betroffenen erst im hohen Alter. Dennoch ist die einst getätigte Berechnung der Versorgungslücke nutzlos, da sich in dieser Situation Mehrkosten ergeben, mit denen man zunächst sicher nicht rechnet. Dabei kommt es letztlich jedoch darauf an, welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Um eine entsprechende Absicherung zu schaffen, kann eine sogenannte Pflegeversicherung genutzt werden. Diese zahlt einen festgelegten Tagessatz aus, sobald die versicherte Person pflegebedürftig wird. Der Zeitpunkt der Bedürftigkeit spielt dabei keine Rolle, lediglich die Pflegestufe. Wird beispielsweise ein Tagessatz von 50 Euro vereinbart, entspricht das einer monatlichen Zusatzrente von 1500 Euro. Diese würde zusätzlich zur eventuellen staatlichen Rente gezahlt. Dabei ist völlig egal, ob der Pflegebedürftige von Angehörigen zu Hause oder professionell stationär betreut wird. Liegt eine geringere Pflegestufe vor, stufen die meisten Anbieter ihre Leistung pauschal ab. So ist es häufig der Fall, dass für die Pflegestufe 1 30% des vereinbarten Tagessatzes und für Stufe 2 60% des Tagessatzes ausgeschüttet werden. Bei einigen Anbieters sind zusätzliche Sofortleistungen vorgesehen.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass Angehörige in gerader Linie für die Pflegekosten ihrer Verwandten aufkommen müssen, ist eine solche Pflegeversicherung durchaus interessant. Nicht selten kommt es vor, dass ein Betroffener sein Vermögen aufzehren muss. Grundsätzlich müssen selbst Immobilien veräußert werden, wenn Angehörige nicht in der Lage sind, die entstehenden Kosten zu stemmen. Vor allem für den Fall einer Pflegestufe 3 können die monatlich entstehenden Kosten enorm sein. Beträge von 2500 Euro bis 3500 Euro sind für eine stationäre Betreuung üblich. Angesichts dieser Kosten wird schnell deutlich, wie verheerend ein Pflegefall auch finanziell gesehen sein kann.
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