Haftpflichtversicherung - unverzichtbar für jeden!
Wer anderen einen Schaden zufügt, der ist für die Konsequenzen verantwortlich. Das heisst nichts anderes, als dann man für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden in voller Höhe einstehen muss, wenn man schuldhaft einen anderen schädigt. Die Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt. Dies ist in §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Wer also bei einer schädigenden Handlung, welche fahrlässig zum Schaden führt, nicht vor dem finanziellen Ruin stehen möchte, der muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. (more…)
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